Thema: Die Dollar-Käufe der Frau des SNB-Präsidenten
Gemäss verschiedenen Medienberichten hat die Frau des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank im Vorfeld der Kursuntergrenze-Festlegung durch die SNB, im Währungspaar EUR CHF, einen Kauf im Währungspaar USD CHF getätigt. Der Wechselbetrag: ca. CHF 500'000.
Der Direktor der Eidg. Finanzkontrolle (EFK), Kurt Grütter, lies sich in der Zeitung "Sonntag" wie folgt zitieren: "Wir haben alle Transaktionen geprüft, aber fanden nichts Aussergewöhnliches."
Wäre die Aussage von Herrn Grütter richtig, müssten folgende Tatsachen teilweise zutreffen:
es wurden regelmässig Wechselkursgeschäfte mit Beträgen in der o.g. Grössenordnung getätigt
der Betrag im Vergleich zum Gesamtvermögen war nicht substanziell
auch für die minderjährige Tochter wurden in der Vergangenheit regelmässig Wechselkursgeschäfte getätigt
Wenn man die Frau eines Nationalbankpräsidenten ist, sollte man vernünftigerweise:
keine Wechselkursgeschäfte tätigen, die keinen nachweisbaren und direkten Grund haben. (z.B. könnte bedenkenlos gewechselt werden, wenn am Datum X.X.2011 der Betrag X in USD gebraucht würde)
keine Wechselkursgeschäfte für Minderjährige tätigen. Punkt.
Ihre Meinung?
